
Der Winzer, der neben dem Ausschank Ferienwohnungen vermietet und wissen will, wo die Grenze zwischen Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb verläuft.
Der Handwerksbetrieb in zweiter Generation, bei dem die Übergabe ansteht und niemand weiß, was der Betrieb eigentlich wert ist.
Der Zulieferer, der über die Größenklassen des HGB gewachsen ist und plötzlich prüfungspflichtig wird.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer, dessen Gehalt, Pensionszusage und Firmenwagen bei der nächsten Betriebsprüfung auf dem Tisch liegen.
Finanz- und Lohnbuchhaltung, digital und mit Auswertungen, die Sie jederzeit einsehen können
Jahresabschluss und Steuererklärungen für alle Rechtsformen
Steuerliche Gestaltung bei Rechtsformwahl, Betriebsaufspaltung und Umstrukturierung
Jahresabschlussprüfung und freiwillige Prüfung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Unternehmensbewertung, Nachfolge und Begleitung beim Verkauf
Betriebswirtschaftliche Beratung von der Liquiditätsplanung bis zum Bankgespräch
Belege reichen Sie digital ein, den Rest erledigen wir ohne Aktenordner. Für die Fragen, bei denen ein Gespräch mehr bringt als ein Dokument, kommen Sie zu uns nach Landau oder wir zu Ihnen in den Betrieb. Die Fahrtzeit sollte bei zehn Kilometern kein Argument sein.
Wenn Sie prüfungspflichtig sind oder es absehbar werden, ohnehin. Aber auch ohne Prüfungspflicht bringt die Perspektive etwas, weil wir Sachverhalte so beurteilen, wie eine Bank oder ein Betriebsprüfer sie später beurteilen wird.
Ja. Betriebe mit Weinbau, Vermietung und Gastronomie sind steuerlich anspruchsvoll, weil die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem und gewerblichem Bereich über die Besteuerung des gesamten Betriebs entscheiden kann. Diese Abgrenzung sauber zu ziehen, gehört zu unserer regelmäßigen Arbeit.
Am besten ein Geschäftsjahr vorher. Die Prüfungspflicht knüpft an die Größenmerkmale des HGB an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen an. Wer erst reagiert, wenn die Schwelle gerissen ist, muss die Vorbereitung im laufenden Betrieb nachholen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung, für die laufende Betreuung meist als monatliche Pauschale. Eine belastbare Größenordnung nennen wir im Erstgespräch.


