
Die südliche Weinstraße lebt von einer Mischung, die steuerlich anspruchsvoller ist, als sie von außen wirkt. Weingüter mit angeschlossener Gastronomie, Hotellerie und Ferienvermietung, Gesundheits- und Kurbetriebe, Handwerk mit gewachsener Substanz und eine Reihe kleiner Industriebetriebe. Dazu kommt die Grenzlage. Wer im Elsass Kunden hat, Personal aus Frankreich beschäftigt oder dort Flächen bewirtschaftet, hat es mit Umsatzsteuerfragen im Binnenmarkt und mit Doppelbesteuerungsfragen zu tun.
Solche Konstellationen sind der Grund, warum wir hier arbeiten. Ein Betrieb mit Weinbau, Vermietung und Gastronomie unter einem Dach führt schnell zu einer Betriebsaufspaltung oder zu einer gewerblichen Infektion, die niemand geplant hat. Diese Strukturen sauber zu ordnen, bevor eine Betriebsprüfung sie ordnet, gehört zu unserer täglichen Arbeit.
Laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, digital und mit Echtzeit-Auswertungen
Jahresabschluss und Steuererklärungen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Steuerliche Gestaltung bei Rechtsformwahl, Betriebsaufspaltung und Umstrukturierung
Jahresabschlussprüfung und freiwillige Prüfung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Unternehmensbewertung und Begleitung von Nachfolge oder Verkauf
Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Frankreich
Der überwiegende Teil der laufenden Zusammenarbeit läuft digital. Belege erfassen Sie mobil, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Unterlagen tauschen wir gesichert aus. Für die Themen, bei denen ein Gespräch mehr bringt als ein Dokument, sitzen wir in Landau zusammen oder kommen zu Ihnen in den Betrieb.
Nein. Die laufende Betreuung läuft digital, Besprechungen können vor Ort in Landau, bei Ihnen im Betrieb oder per Video stattfinden. Für das Erstgespräch empfehlen wir ein persönliches Treffen.
Wir arbeiten schwerpunktmäßig für unternehmerisch geführte Betriebe mit Gestaltungsbedarf. Ob wir zueinander passen, klären wir im Erstgespräch offen, statt Sie durch eine Aufnahmeschleife zu schicken.
Ja. Die Lohnabrechnung bei Grenzgängern erfordert eine saubere Prüfung von Ansässigkeit, Grenzgängerregelung und Sozialversicherungszuordnung. Wir klären den Einzelfall und richten die Abrechnung entsprechend ein.
Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung, für die laufende Betreuung meist als monatliche Pauschale. Eine belastbare Größenordnung nennen wir im Erstgespräch.


