
Vor fast jeder großen Entscheidung im Unternehmerleben steht dieselbe Frage: Was ist der Betrieb wert? Bei der Nachfolge, beim Verkauf, beim Einstieg eines Partners, im Erbfall oder bei einer Auseinandersetzung entscheidet der Unternehmenswert über viel Geld. Ein Bauchgefühl trägt hier nicht weit, und das Finanzamt akzeptiert es ohnehin nicht. Eine methodisch saubere Unternehmensbewertung liefert die Zahl, auf die Sie und Ihr Gegenüber sich verlassen können.
Der Wert eines Unternehmens ist keine feste Größe, er hängt vom Zweck der Bewertung ab. Typische Anlässe sind die Unternehmensnachfolge und die Übergabe in der Familie, der Kauf oder Verkauf eines Betriebs, der Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, die Bewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer, eine Auseinandersetzung bei Scheidung oder Streit sowie die Vorlage bei Banken und Investoren. Für jeden dieser Fälle gibt es ein passendes Vorgehen.
Für Erbschaft- und Schenkungsteuer setzt das Finanzamt meist das vereinfachte Ertragswertverfahren an. Die Rechnung ist bewusst simpel: Der bereinigte Durchschnittsertrag der letzten drei Jahre wird mit dem gesetzlich fixierten Kapitalisierungsfaktor von 13,75 multipliziert. Ein durchschnittlicher Jahresertrag von 150.000 Euro führt so zu einem Unternehmenswert von rund 2.062.500 Euro.
Der Haken: Der Faktor 13,75 entspricht einer Rendite von nur etwa 7,27 Prozent und ist seit 2016 starr. Er blendet Risiko, Inhaberabhängigkeit und Zukunftsaussichten aus und liegt gerade für kleine und mittlere Betriebe häufig deutlich zu hoch. Ein zu hoher Wert bedeutet zu viel Steuer. Führt das Verfahren zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis, dürfen Sie einen niedrigeren Wert durch ein Gutachten nach IDW S1 nachweisen. Genau hier liegt oft ein fünf- oder sechsstelliger Hebel.
Bewertung ist bei uns zertifiziert.Eine Bewertung, die vor Finanzamt, Käufer oder Gericht bestehen soll, gehört in fachkundige Hände. Bei PALATAX übernimmt das ein Certified Valuation Analyst, ein zertifizierter Bewertungsexperte, gestützt auf die Erfahrung aus Wirtschaftsprüfung und steuerlicher Gestaltung. So erhalten Sie keinen einzelnen Wunschwert, sondern eine nachvollziehbare Bandbreite mit sauberer Herleitung, die auch der Gegenseite standhält.
Was kostet eine Unternehmensbewertung?Das hängt von Anlass, Größe und Komplexität des Betriebs ab. Eine erste Orientierung ist oft mit überschaubarem Aufwand möglich, ein belastbares Gutachten für Steuer oder Verkauf ist aufwendiger. Den Rahmen klären wir vorab im Erstgespräch.
Welches Verfahren ist das richtige?Das richtet sich nach dem Zweck. Für steuerliche Zwecke ist häufig das vereinfachte Ertragswertverfahren der Ausgangspunkt, für Verkauf oder Nachfolge das Ertragswert- oder DCF-Verfahren. In der Praxis kombinieren wir mehrere Methoden und plausibilisieren das Ergebnis.
Kann ich den vom Finanzamt angesetzten Wert senken?Oft ja. Wenn das vereinfachte Ertragswertverfahren zu einem überhöhten Wert führt, lässt sich mit einem methodisch sauberen Gutachten ein niedrigerer gemeiner Wert nachweisen und damit die Erbschaft- oder Schenkungsteuer senken.
Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick zur Rechtslage 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung.


